Ein Schulvorstand ist ein Vertretungsgremium der Lehrkräfte, der Schülerschaft und der Elternschaft nach dem Niedersächsischen Schulgesetz in der Fassung vom 12. Juli 2007. Mit der Einführung der „Eigenverantwortlichen Schule“ (zu deren Konzept siehe den „Abschlussbericht der ‚Arbeitsgruppe Eigenverantwortliche Schule‘“ im Niedersächsischen Kultusministerium vom 24. Februar 2005) wurde in Niedersachsen die Institution des Schulvorstandes neu geschaffen. Seine Aufgaben ergeben sich aus § 38a des Niedersächsischen Schulgesetzes in der Fassung vom 12. Juli 2007, seine Zusammensetzung aus § 38b.
Der Schulvorstand entscheidet
a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
b) die Durchführung von Projektwochen,
c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.
Der Schulvorstand besteht je nach der Größe der Schule aus acht, zwölf oder sechzehn Mitgliedern. Er setzt sich zur Hälfte aus Lehrkräften (zu denen der Schulleiter oder die Schulleiterin gerechnet wird) sowie aus Vertretern der Elternschaft zusammen.
Elternvertreter:
Sarah Postler
Sebastian Dymalla
Sina Korus-Ghotbi
Kristina Schernbeck
Frau Engelke
Herr Neumann
Frau Tammen
Frau Siebert