Schulelternrat der Grundschule Wennigsen

Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz haben die Erziehungsberechtigten in der Schule eine Reihe von Mitwirkungsrechten. Zu Beginn des Schuljahres finden Elternversammlungen statt, in denen die Vorsitzenden der Klassenelternschaft sowie deren Vertreter gewählt werden. Alle Erziehungsberechtigten können hierfür kandidieren. Die so gewählten Elternvertreter aller Klassen bilden den Schulelternrat, aus dessen Mitte der Vorstand gewählt wird.

Was tun wir?

 

Die Mitglieder des Schulelternrats sind das Bindeglied zwischen Eltern und Lehrkräften und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Auch eine Mitwirkung im Landes-, Regions- oder Gemeindeelternrat ist möglich. Der Vorsitzende des Schulelternrats sowie sein Vertreter sind gemäß der Geschäftsordnung des Schulelternrats Mitglieder des Vorstands des Fördervereins der Grundschule Wennigsen.

 

Neben der aktiven Beteiligung am Schulleben und der Zusammenarbeit mit dem Förderverein organisiert der Schulelternrat unter Anderem das Kuchenbuffet der Second-Hand-Basare in der Grundschule. Zudem findet einmal jährlich eine Elternparty in der Grundschule statt, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut und deren Organisation auch von Mitgliedern des Schulelternrats übernommen wird. Die aus den genannten Aktionen erzielten Gewinne fließen an den Förderverein der Grundschule.

Schulelternrat der Grundschule Wennigsen

Vorsitzender: Mike Laufer

Vertreter: Ulrike Kienast

1.Beisitzerin: Sonya Hermann

2.Beisitzer: Stefan Achterberg

Die Geschäftsordnung des Schulelternrats.